
Die Ausgangssituation
Als Vermieter haben Sie Ihre Mietforderung bzw. Nebenkosten und evtl. Wiederherstellungskosten gerichtlich durchgesetzt. Aus dem vorliegenden Titel oder Gerichtsurteil haben Sie das Recht, diese Ansprüche bis zur endgültigen Verjährung bis zu 30 Jahre lang geltend zu machen.
Leider ist Ihr säumiger Mieter offensichtlich vermögenslos oder unbekannten Aufenthalts. Ihre Forderung musste wahrscheinlich ausgebucht werden.
Die Personalressourcen in Ihrem Unternehmen lassen eine professionelle und wiederkehrende Bearbeitung dieser Altforderungen nicht oder nur eingeschränkt zu.
Mit BÜRGEL Forderungsmanagement führen Sie Ihre titulierten Forderungen wieder einer individuellen und ausdauernden Bearbeitung zu, mit dem Ziel, Ihre Ansprüche doch noch zu realisieren. Selbst wenn Ihre ehemaligen Mieter "unpfändbar" sind, können unsere Spezialisten Ihre Forderungen in vielen Fällen dennoch ganz oder teilweise zurück führen.
Die BÜRGEL Adressermittlung rundet unseren Service ab und identifiziert neue zustellbare Adressen von verzogenen Mietschuldnern.
Die direkte Durchwahl zu
BÜRGEL Magdeburg
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