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Die Pflicht zur Identifizierung der im Hintergrund einer Geschäftsbeziehung stehenden natürlichen Person/-en (wirtschaftlich Berechtigte/r), ist ein wesentlicher Grundsatz der Geldwäschebekämpfung.
Wirtschaftlich berechtigt im Sinne des GwG ist die natürliche Person,
- in deren Eigentum oder deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht,
- auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.
Bei Gesellschaften sind wirtschaftlich Berechtigte alle natürlichen Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile an einem Unternehmen halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren.
Sofern vorhanden, zeigt Bürgel vollautomatisiert den/die wirtschaftlich Berechtigten an.
Zusammen mit den Kommunikationsdaten des angefragten Unternehmens, einem Hinweis auf evtl. vorhandene harte Negativmerkmale zum wirtschaftlich Berechtigten sowie dem Geburtsdatum (soweit vorhanden), bildet dies den Inhalt der GwG Auskunft.
Für unsere Kunden, die nicht so tiefgehende Informationen benötigen, wie sie die Firmenvollauskunft GwG bietet, ist dieses Kurzprodukt die geeignete Auskunft. Für alle, die weitere Informationen zum angefragten Unternehmen benötigen, kann direkt aus der GwG Auskunft eine Firmenvollauskunft GwG angefordert werden. Wird diese am selben Tag abgerufen bzw. bestellt, berechnen wir nur das teurere Produkt.
Musterauskünfte Musterauskunft positiv Musterauskunft negativ
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Ihr Nutzen
- Kurzauskunftsprodukt zur Erfüllung einer Kernpflicht nach GwG mit den wesentlichen Informationen
- Schnelles und einfaches Ermitteln des/der wirtschaftlich Berechtigten durch Abfrage via NetConnect web oder RCS-Schnittstelle
- Übersichtlicher Ermittlungspfad mit Anteilen in %
- Hinweis bei Vorliegen von harten Negativmerkmalen zum wirtschaftlich Berechtigten
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